Wir setzen uns für Sie ein!

Bußgeld wegen Überladung?

Eine Überladung von Fahrzeugen kann teuer werden: Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote sind die Konsequenz. Sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter oder Unternehmer -als Verlader- können für Verstöße gegen die zulässigen Gewichtsgrenzen haftbar gemacht werden.

Wann liegt eine Überladung vor?

Eine Überladung wird festgestellt, wenn das zulässige Gesamtgewicht oder die Achslast eines Fahrzeugs überschritten wird. Dies wird durch Kontrollen – etwa durch die Polizei oder das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) – ermittelt. Die Toleranzgrenze ist gering: Schon geringfügige Abweichungen können erhebliche Strafen nach sich ziehen.

Mögliche Sanktionen bei Überladung

Ein Bußgeld wegen Überladung muss nicht in jedem Fall akzeptiert werden. Häufig gibt es Argumente, die dem Betroffenen zugutegehalten werden können. Hier ist beachtlich:

Für Fahrer und Unternehmen

Bußgelder wegen Überladung betreffen nicht nur den Fahrer, sondern auch Frachtführer, Speditionen, Verlader und ggf. Fahrzeughalter. Wir unterstützen alle Beteiligten darin Konsequenzen abzuwehren und/oder gegebenenfalls zu reduzieren. Möglicherweise können wir zusätzlich Hinweise geben um künftige Verstöße zu vermeiden.

In diesem Bereich geht es um technische und juristische Fragestellungen. Die technischen und unternehmerischen Fragestellungen habe ich bereits im Rahmen meiner Tätigkeit als Geschäftsführers eines Speditionsunternehmens sowie aufgrund des Logistikstudiums kennen gelernt. Während dieser Zeit konnte ich auch immer wieder Erfahrungen als Fahrer schwerer Lkw sammeln. In Verbindung mit der juristischen Ausbildung  sehe ich mich in der Lage Ihre Interessen in diesem Bereich konsequent zu vertreten – ob außergerichtlich oder vor Gericht.

Bußgeld wegen Überladung? Wir sind für Sie da!

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Werther (Westfalen).