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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)?
Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon kann der Vorwurf der Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) im Raum stehen. Die rechtlichen Konsequenzen sind gravierend: Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug oder sogar eine Vorstrafe. Doch nicht jede Situation rechtfertigt diesen Vorwurf.
Was ist Unfallflucht?
Laut § 142 StGB begeht Unfallflucht, wer sich als Beteiligter eines Unfalls vom Unfallort entfernt, ohne zuvor:
- die Feststellung der eigenen Personalien den anderen Unfallbeteiligten zu ermöglichen, oder
- eine angemessene Wartezeit einzuhalten, und diese Feststellung nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Selbst kleinere Unfälle, wie Kratzer beim Einparken oder die Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs, können als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewertet werden. Die Folgen können gravierend sein.
Mögliche Strafen bei Unfallflucht
Die Höhe der Strafe hängt vom entstandenen Fremdschaden und den Umständen des Falls ab:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren,
- Punkte in Flensburg,
- Fahrerlaubnisentzug, in der Regel ab einem Schaden von 1300€
Besonders schwer wiegt der Entzug der Fahrerlaubnis, da dies insbesondere für Berufstätige und Pendler weitreichende Konsequenzen hat.
Wie können wir helfen?
Langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht:
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich auf die Verteidigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort spezialisiert.
Individuelle Beratung
Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihre Verteidigung.
Konsequente Unterstützung
Ich übernehme die Kommunikation mit Behörden und vertrete Sie vor Gericht, um Ihre Rechte zu sichern.
So gehen wir vor
- Ersteinschätzung Ihres Falls: Ich analysiere die Vorwürfe und kläre mit Ihnen die möglichen Schritte.
- Prüfung der Beweislage: Ich untersuche, ob die Vorwürfe rechtlich haltbar sind.
- Verteidigung: Ich setze mich dafür ein, Geldstrafen, Punkte oder den Führerscheinentzug abzuwenden.
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