Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden?
Unfallabwicklung Haftpflichtschaden
Warum einen Anwalt? Auch wenn die Sache „klar“ erscheint, ist es empfehlenswert einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Unfallabwicklung zu betrauen.
Der BGH hat dazu festgestellt, dass der Geschädigte – selbst wenn die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist – vernünftige Zweifel daran haben darf, dass der Schädiger oder sein Haftpflichtversicherer ohne Weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen wird; BGH VI ZR 45/19.
Auf ostwestfälich ausgedrückt: Selbst wenn die Unfallverursachung geklärt ist, ist es zweifelhaft ob der Versicherer den Schaden vollständig erstattet.
Die gute Nachricht: Haben Sie den Unfall nicht verursacht, kostet Sie die Inanspruchnahme des Verkehrsanwaltes nichts. Diese Kosten hat der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers letztendlich zu erstatten.
Nach einem Unfall stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Hier liegt eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Während des gesamten Regulierungsverfahrens sind wir für Sie da.
Unser erster Rat bei einem Unfall:
Am Unfallort empfehlen wir die Hinzuziehung der Polizei zur Beweissicherung. Dennoch sollten Sie Fotos von der Unfallstelle von den beschädigten Fahrzeugen (möglichst in Endstellung nach Unfall) und insbesondere von den Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge fertigen. Auch sollten Sie sich die Daten von Unfallbeteiligten und Zeugen trotz polizeilicher Unfallaufnahme notieren.
Erforderlichenfalls wird sodann ein Abschleppdienst – in der Regel durch die Polizei – mit der Bergung und dem Abtransport ihres Fahrzeuges betraut.
Wir empfehlen bereits an dieser Stelle Kontakt zu uns aufzunehmen
Es gilt für Ihren konkreten Fall viele Fragen zu beantworten:
- Wer haftet für die Unfallschäden und wie wird der Haftpflichtschaden reguliert?
- Darf ich einen Mietwagen nehmen? Was ist diesbezüglich zu beachten? Ist es in meinem Fall sinnvoller Nutzungsausfall in Anspruch zu nehmen?
- Darf ich einen Gutachter beauftragen? Muss ich diese Kosten tragen oder werden diese erstattet?
- Darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen oder handelt es sich um einen Totalschaden?
- Darf ich mein Fahrzeug in einer markengebundenen Vertragswerkstatt reparieren lassen oder muss ich mich an eine günstigere Werkstatt verweisen lassen?
- Muss ich das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder kann ich auch fiktiv (auf Basis des Gutachtens oder Kostenvoranschlages) abrechnen? Was ist hier zu beachten?
- Welche weiteren Schadensersatzansprüche stehen mir zu?
Was ist bei einem Personenschaden zu beachten?
Zur Geltendmachung eines Personenschadens ist es – nicht nur aus medizinischen Gründen – notwendig sich zeitnah nach Unfallereignis in ärztliche Behandlung zu begeben und diese Behandlung während des Heilverlaufes in Anspruch zu nehmen. Dies ist aus Beweissicherungsgründen erforderlich. Der Geschädigte hat nachzuweisen, dass er ursächlich durch das Unfallereignis verletzt wurde und welche Verletzung er davongetragen hat.
Auch hier stellen sich sodann eine Vielzahl von Fragen wie zum Beispiel:
- Welche Rechte habe ich und wie mache ich diese geltend?
- Bekomme ich Schmerzensgeld? Wie hoch ist dieses anzusetzen?
- Bekomme ich Ersatz für meinen Verdienstausfall/Erwerbsschaden?
- Ich konnte im Haushalt nichtig wie gewohnt tätig sein, habe ich Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens? Was ist hier zu beachten?
In dieser undurchsichtigen und unübersichtlichen Situation sind wir mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz gerne an Ihrer Seite um Sie durch diesen Dschungel zu navigieren, Ihre Ersatzansprüche geltend zu machen und unberechtigte Einwendungen des Versicherers abzuwehren. Dabei sind wir für die gesamte Dauer des Verfahrens für Sie da und ansprechbar.