Kontaktieren Sie Ihren Verkehrsrechtsanwalt in Bielefeld und Gütersloh
Alkoholfahrt?
Eine Alkoholfahrt kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Neben hohen Geldstrafen drohen Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins und in manchen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid oder Strafvorwurf ist rechtmäßig. Als Verkehrsrechtsanwalt in Bielefeld und Gütersloh bin ich Ihr Ansprechpartner, um Ihre Rechte zu schützen und unangemessene Strafen abzuwehren.
Was droht bei einer Alkoholfahrt?
Die Strafen hängen vom Promillewert, der Verkehrssituation und möglichen Unfallfolgen ab:
- Ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit):
- Strafen, wenn Alkohol nachweislich die Fahrweise beeinträchtigt oder ein Unfall passiert.
- Ab 0,5 Promille zusätzlich ohne Beeinträchtigung der Fahrweise:
- Bußgeld bis zu 1.500 € (bei Wiederholung deutlich höher).
- 2 Punkte in Flensburg.
- Fahrverbot (mindestens 1 Monat).
- Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit):
- Straftat gemäß § 316 StGB.
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
- Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate.
- Bei Verkehrsunfällen oder Gefährdung:
- Strafverschärfungen, z. B. längerer Führerscheinentzug, höhere Geldstrafen oder Freiheitsstrafe.
Warum zu uns?
- Langjährige Erfahrung: Als Verkehrsrechtsanwalt in Bielefeld und Gütersloh verfüge ich über umfangreiche Expertise im Verkehrsstrafrecht.
- Individuelle Beratung: Wir nehmen Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.
- Kompetente Unterstützung: Von der Prüfung des Vorwurfs bis zur Vertretung vor Gericht stehe ich Ihnen zuverlässig zur Seite.
Jetzt handeln – wir helfen Ihnen!
Ein Vorwurf der Alkoholfahrt kann Ihre berufliche und private Mobilität gefährden. Wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
Kanzlei Ingo Grube – Ihr Partner für Verkehrsrecht. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.