Probleme bei Leasingverträgen

Ein Leasingvertrag kann eine attraktive Alternative zum Fahrzeugkauf sein – doch nicht selten treten während oder am Ende der Laufzeit Probleme auf. Ob es um unklare Vertragsbedingungen, Streitigkeiten bei der Fahrzeugrückgabe oder unerwartete Kosten geht: Solche Konflikte können schnell teuer und nervenaufreibend werden. Als Verkehrsrechtsanwalt in Bielefeld und tersloh unterstütze ich Sie bei allen rechtlichen Fragen und Streitigkeiten rund um Ihren Leasingvertrag.

Häufige Probleme bei Leasingverträgen

Leasingverträge sind komplex und oft mit Fallstricken versehen. Zu den häufigsten Streitpunkten gehören:

  • Forderungen wegen angeblicher Schäden oder übermäßiger Abnutzung.
  • Unklare Regelungen zu Reparatur- oder Wartungspflichten.
  • Bewertung des Fahrzeuges (Restwertleasing)
  • Nachforderungen für nicht eingehaltene Kilometerbegrenzungen oder ausbleibende Wartungen.
  • Versteckte Klauseln, die Ihre Rechte als Leasingnehmer einschränken.
  • Konflikte bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, z. B. bei finanziellen Engpässen oder Fahrzeugmängeln.
  • Abstimmung im Dreiecksverhältnis: Geschädigter – Leasinggeber – Haftpflichtversicherer des Schädigers

Diese und weitere Probleme führen oft zu finanziellen Belastungen und rechtlichen Auseinandersetzungen – doch als Leasingnehmer haben Sie Rechte, die es zu wahren gilt.

Ihre Rechte als Leasingnehmer

Als Leasingnehmer können Sie sich gegen ungerechtfertigte Forderungen oder problematische Vertragsklauseln wehren. Zu Ihren wichtigsten Rechten zählen:

  • Prüfung des Rückgabeprotokolls: Schäden und Abnutzung müssen klar dokumentiert sein.
  • Anfechtung unrechtmäßiger Nachforderungen: Zusatzkosten müssen vertraglich geregelt und nachvollziehbar sein.
  • Berücksichtigung Ihrer Rechte bei Kündigung: Bei unerwarteten Ereignissen wie Mängeln oder Unfällen können Sonderkündigungsrechte greifen.
  • Korrekte Bewertung des Fahrzeugwerts: Die Restwertermittlung muss auf nachvollziehbaren Kriterien basieren.

Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Interessen gegenüber Leasinggebern, Händlern oder Werkstätten gewahrt bleiben.

Wie wir vorgehen:

  1. Ersteinschätzung: Wir klären gemeinsam Ihre rechtliche Ausgangslage und Ihre Erfolgsaussichten.
  2. Prüfung von Verträgen und Protokollen: Wir prüfen die Verträge und Rückgabedokumente..
  3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir setzen uns dafür ein, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihre Rechte durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

Kanzlei Ingo Grube – Ihr Partner für Fahrzeugrecht und Verkehrszivilrecht. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine Beratung.