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Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?
Ein Unfall im Straßenverkehr kann schnell zu einem Strafvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung führen. Dabei reicht es oft schon, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch einen Fahrfehler verletzt wurden. Die rechtlichen Konsequenzen sind ernst: hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Doch nicht jeder Vorwurf ist berechtigt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen in solchen Fällen kompetent zur Seite.
Was ist fahrlässige Körperverletzung?
Nach § 229 StGB liegt fahrlässige Körperverletzung vor, wenn eine Person durch eine fahrlässige Handlung verletzt wird, die der Verursacher hätte vermeiden können. Im Straßenverkehr können dies beispielsweise sein:
- Missachtung der Vorfahrt,
- Unaufmerksamkeit oder Ablenkung,
- Abstands- oder Geschwindigkeitsverstöße,
- Überfahren von roten Ampeln.
Wird dabei eine andere Person verletzt, z. B. durch einen Auffahrunfall oder eine Kollision, droht ein Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Welche Strafen drohen?
Die Strafen richten sich nach dem Ausmaß der Verletzungen und den Umständen des Unfalls:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren,
- Punkte in Flensburg,
- Fahrverbot oder Führerscheinentzug (bei grober Fahrlässigkeit).
Zudem können zivilrechtliche Forderungen wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz auf Sie zukommen.
Warum sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen?
Ein Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung muss sorgfältig geprüft werden. Häufig gibt es Ansatzpunkte, um die Strafe zu reduzieren oder den Vorwurf vollständig abzuwehren.
Warum zu uns?
- Langjährige Erfahrung: Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich spezialisiert auf die Verteidigung von Verkehrsstraftaten.
- Individuelle Betreuung: Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.
- Effiziente Unterstützung: Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, um Sie optimal zu entlasten.
Kontaktieren Sie uns – wir stehen an Ihrer Seite!
Ein Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben – beruflich wie privat. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt vertreten. Wir stehen auf Ihrer Seite.
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