Sprechen Sie uns an!
Bußgeld wegen Lenkzeitüberschreitung / Verstoß gegen Sozialvorschriften?
Diese Themen betreffen nicht nur Berufskraftfahrer, sondern auch Transportunternehmen, die für die Einhaltung der komplexen Vorschriften verantwortlich sind.
Die Sozialvorschriften für den Straßenverkehr sind darauf ausgelegt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu schützen. Verstöße, wie etwa:
- Überschreiten der zulässigen Lenkzeiten,
- unvollständige oder fehlerhafte Aufzeichnungen und
- Missachtung der vorgeschriebenen Ruhezeiten,
können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen – sowohl für Fahrer als auch für Unternehmen.
Die Höhe der Sanktionen ist oft erheblich (evtl. droht sogar die Einziehung) und kann bei Wiederholungstätern oder systematischen Verstößen sogar existenzbedrohend werden.
Wie können wir helfen?
Ein Bußgeld muss nicht immer akzeptiert werden. Häufig gibt es Spielräume oder Fehler in der Ermittlung, die sich zugunsten von Fahrern und Unternehmen auswirken können.
Wir unterstützen Sie bei:
- der Prüfung der Bußgeldbescheide,
- der rechtlichen Interesssenwahrnehmung oder Verteidigung gegenüber Behörden oder vor Gericht und
- der Beratung zur Optimierung interner Prozesse, um künftige Verstöße zu vermeiden.
Technisches und juristisches Know-how vereint
Mit dem Hintergrund als Wirtschaftsingenieur für Logistik (FH) und der Spezialisierung im Verkehrsrecht kennen wir die rechtlichen, technischen und betrieblichen Herausforderungen im Transport- und Logistikbereich. Diese Expertise ermöglicht es uns, Ihre Interessen optimal zu vertreten – sowohl als Fahrer als auch als Unternehmer.
Hilfe bei Bußgeldern und Verfahren
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Ihnen oder Ihrem Unternehmen ein Bußgeld wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften droht. Gemeinsam erarbeiten wir eine durchdachte Verteidigungsstrategie und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.
Kanzlei Grube – Ihr Partner für Verkehrs- und Fahrzeugrecht
Rufen Sie uns an und/oder vereinbaren Sie direkt einen Telefontermin bzw. Besprechungstermin vor Ort in unserer Kanzlei in Werther (Westfalen) – wir sind für Sie da!