Verkehrs- und Fahrzeugrecht in Werther (Westfalen)

Willkommen in der Fachkanzlei für

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Rechtsanwalt Ingo Grube

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Diplom Wirtschaftsingenieur Schwerpunkt Logistik (FH)
und sein Team freut sich über Ihren Besuch!

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um Verkehr, Fahrzeuge und Mobilität. Ob es um Unfallschäden, Bußgeldbescheide, Verkehrsstraftaten, Führerscheinrecht oder komplexe Fragen im Bereich Fahrzeugtechnik und Logistik geht –  wir stehen Ihnen mit umfassendem Fachwissen – als Experten für Verkehrs- und Fahrzeugrecht – lösungsorientiert  mit Rat und Tat zur Seite. Dabei behalten wir selbstverständlich auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick.

Unsere Kompetenzen

Wir navigieren Sie durch die Unfallregulierung (Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche) kompetent und nachhaltig.

Rechtliche Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Fahrzeugmängeln, Leasingverträgen, Finanzierungs- und Mietverträgen sowie technischen Streitfragen.

Wir sind Ansprechpartner bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Überladung, Lenkzeitüberschreitung, mangelhafte Ladungssicherung etc.

Wird Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), fahrlässige Körperverletzung, Alkoholfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Ähnliches vorgeworfen, stehen wir Ihnen zur Seite.

Warum zu uns?

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrs- und Fahrzeugrecht sowie fundierten Kenntnissen der Logistikbranche biete wir Ihnen eine einzigartige Kombination aus juristischer Expertise und technischem Verständnis. Unser Ziel als ostwestfälischer Verkehrsanwalt ist es Ihre Interessen konsequent zu vertreten – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

Wir haben uns auf den Bereich des Verkehrsrechtes bezogen auf Fahrzeuge aller Art (vom Fahrrad bis zum Schwerlastgespann) spezialisiert, um den diversen und komplexen Fragestellungen dieses Bereiches auf hohem professionellem Niveau zu begegnen.

Dabei behalten wir neben den rechtlichen Anforderungen auch die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten stets im Blick. Unser Ziel ist es, das Bestmögliche für unsere Mandanten zu erreichen. Dies verfolgen wir hartnäckig.

Sie sorgen sich um die Anwaltskosten? Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir hören zu und machen Ihnen ein – auf Ihren Fall bezogenes – Angebot. Im Fall eines nicht verschuldeten Unfalls ist im Übrigen der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichtet. Unsere Tätigkeit ist in diesem Fall für Sie kostenfrei.

Lassen Sie uns Ihre Herausforderungen im Verkehrs- und Fahrzeugrecht gemeinsam lösen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Wir freuen uns darauf, Sie telefonisch oder in unserer Kanzlei in Werther (Westfalen) begrüßen zu dürfen.